Im Weiteren weist das Aussageverhalten des Beschuldigten auf Schutzbehauptungen hin, so führte er aus, dass wenn er seine Frau tatsächlich geschlagen hätte, sie jetzt nicht auf den Beinen stünde, sondern sie sich im Spital befinden würde. Unter Vorhalt des Vorwurfs der Vergewaltigung gab er auch an, dass er kein 18-jähriger Junge mehr sei, der es so wahnsinnig nötig habe, seine Frau zu vergewaltigen; das sei doch lächerlich (pag. 314 Z. 298 ff.). Auf Frage, ob er sie geschlagen habe, führte er aus, dass es zwar zu verbalen Streitigkeiten gekommen, er aber nie handgreiflich geworden sei, da er seine Frau von klein auf kenne (pag. 278 Z. 253 ff.).