Widersprüchlich beantwortete der Beschuldigte im Weiteren die Frage, ob er eine Erklärung für die Anschuldigungen der Privatklägerin habe respektive ob er ihre Gründe hierfür kennen würde. So gab er in der ersten Einvernahme als Begründung für ihre Anzeige an, dass sie psychische Probleme habe (pag. 278 Z. 259 f.). In der darauffolgenden Einvernahme führte er dann aus, dass die Privatklägerin ihn für den Tod ihrer Eltern durch die Taliban verantwortlich machen würde und dass sie