Zudem sei die Privatklägerin oft abwesend gewesen. Sie habe sich meistens bei Kollegen in Bern aufgehalten und als sie zurückgekommen sei, habe sie ihn beleidigt, indem sie ihm jeweils den Stinkefinger gezeigt habe, wenn er sie gefragt habe, wo sie gewesen sei (pag. 753 Z. 29 ff.). Gerade der Vorwurf, dass sie angeblich alkoholsüchtig und oft abwesend gewesen sei, findet in den Akten keine Stütze. Den Akten ist hingegen zu entnehmen, dass Alkoholprobleme eher seitens des Beschuldigten vorgelegen haben dürften (pag. 10 145 der SRK- Akten).