13.2. Konkrete Würdigung der subjektiven Beweismittel 13.2.1. Aussagen des Beschuldigten Wie die Vorinstanz im Rahmen der Würdigung der Aussagen des Beschuldigten zutreffend festhielt, beschränkte sich der Vorgenannte bei den Befragungen weitgehend darauf, die ihm gemachten Vorwürfe zu bestreiten. Dementsprechend fehlt es von seiner Seite her an zusammenhängenden Schilderungen zu den angeklagten