Der Beweiswürdigung sind selbstverständlich die hier geltenden Wertund Rechtsvorstellungen zugrunde zu legen, trotzdem darf mit Blick auf die Bewertung einzelner Reaktionen und Aussagen der kulturelle Hintergrund der Beteiligten und auch ihre schwierige Lage in der Schweiz nicht unberücksichtigt bleiben. Infolge des engen sachlichen Zusammenhangs wird – in Übereinstimmung mit der Vorinstanz – darauf verzichtet hinsichtlich jedes einzelnen Anklagepunktes eine separate Beweiswürdigung vorzunehmen. Die Vorwürfe werden dementsprechend nachfolgend gesamteinheitlich gewürdigt.