Im Weiteren gehen die Betroffenen, allen voran natürlich der Beschuldigte, aufgrund des kulturellen Hintergrunds offenbar von einem ganz anderen Rechtsverständnis aus. Der Beweiswürdigung sind selbstverständlich die hier geltenden Wertund Rechtsvorstellungen zugrunde zu legen, trotzdem darf mit Blick auf die Bewertung einzelner Reaktionen und Aussagen der kulturelle Hintergrund der Beteiligten und auch ihre schwierige Lage in der Schweiz nicht unberücksichtigt bleiben.