239 Z. 39 ff.). Sie meinte, die Hochzeit sei von der Privatklägerin wohl nicht gewollt gewesen (pag. 239 Z. 64 ff.). Die Frage, ob sie den Beschuldigten einmal aggressiv erlebt habe, beantwortete sie damit, dass es eine Szene im Garten gegeben habe, als er «mega hässig» gewesen sei, wobei es um ein Tomatenhaus gegangen sei (pag. 244 Z. 313 ff.). Sie habe nicht den Eindruck gehabt, dass er kurz vor einem Gewaltausbruch gewesen sei, es sei für sie einfach erstaunlich gewesen, wie er reagiert habe, weil es eigentlich um eine kleine und unbedeutende Sache gegangen sei (pag. 244 Z. 317 f.).