Auf Frage, welchen Fehler der Beschuldigte begangen habe, der zur Trennung geführt habe, sagte sie aus, dass er es eingesehen habe mit den Gewaltausübungen und Allem was vorgefallen sei. Er habe sie losgelassen (pag. 1041 Z. 9 ff.). 12.1.3. Aussagen der Zeuginnen: Sachverhaltliche Ergänzungen durch die Kammer Betreffend die Aussagen der Zeugin L.________ ist ergänzend anzufügen, dass sie als sie von der Polizei am 21. September 2017 befragt wurde, angab, dass sie für Beide eine Vertrauensperson gewesen sei, weil sie mit ihnen Urdu habe sprechen können (pag. 239 Z. 39 ff.).