Auf Vorhalt der Sprachnachrichten gab sie an, dass es stimme, dass der Beschuldigte nach Afghanistan telefoniert und seiner Mutter gesagt habe, sie dürfe sich nicht von ihm trennen, sonst mache er Stücke aus ihr. Sie habe ihn damals angefleht, dass er sie nicht umbringen werde (pag. 212 Z. 518 ff.). Ihre zwei Söhne R.________ und S.________ hätten zwei Jahre bei ihrem Vater gelebt, wenn er das Land verlassen müsste, würden ihre zwei Söhne auch mitgehen, das wolle sie nicht (sie schluchzt dabei heftig und kann sich kaum beruhigen; pag. 215 Z. 621 ff.).