204 Z. 203 ff.). Er habe einen dermassen grossen Fehler gemacht, dass sie nicht mehr mit ihm zusammen sein habe können, auch wenn sie dies gewollt hätte. Sie wolle auch heute nicht darüber reden. Es gebe einen Grund, weshalb er schlussendlich die Scheidung akzeptiert habe und er wisse um den Fehler, welchen er begangen habe. Sie wolle sich keinen Feind schaffen. Sie denke, sein Gewissen habe ihn schon genügend «umgebracht» (geschädigt; pag. 204 Z. 218 ff.).