203 Z. 162 ff.). Auf Frage, wie oft der Beschuldigte sie geschlagen habe, führte sie zudem aus, dass es auch Zeiten gegeben habe, in denen der Beschuldigte sie nicht geschlagen habe. Immer wenn er sich entschuldigt habe, sei es ein bis zwei Monate gut gewesen, danach sei es wieder passiert (pag. 203 Z. 191 ff.). Die Frage, ob er sie nach der Trennung im Juni 2016 noch geschlagen habe, verneinte sie. Er sei zwar vorbeigekommen, geschlagen habe er sie aber nicht (pag. 204 Z. 200 ff.). Den Grund für die Trennung im Juni 2016 konnte respektive wollte sie weder der Polizei noch ihrer Anwältin gegenüber mitteilen (pag. 204 Z. 203 ff.).