Da sie ihn auf der Flucht verloren habe, habe sie den Antrag beim Migrationsamt gestellt, dass er in die Schweiz habe kommen können. Sie habe diesen Antrag nur deshalb gestellt, damit ihre beiden Söhne, die bei ihm gewesen seien, zu ihr hätten kommen können (pag. 176 Z. 145 ff.). Während der Befragung weinte die Privatklägerin immer wieder. Sie hielt fest, dass der Grund, weshalb sie das alles der Ärztin erzählt habe, sei, dass wenn sie wirklich umgebracht werde, wenigstens jemand wisse, was passiert sei (pag. 180 Z. 346 ff.).