Weiter führte die Privatklägerin aus, dass die Reise nach Südarabien (wohl Saudi-Arabien) nie als Reise mit Heirat gedacht gewesen sei. Er habe ihr vorgemacht, dass sie einen Ausflug machen würden, dann habe er den Imam angerufen, vor welchem sie die Heirat vollzogen hätten. Sie sei zwischen 13 und 14 Jahre alt gewesen. Ihre Mutter habe mitgeholfen, dies zu arrangieren (pag. 176 Z. 114 ff.). Da sie ihn auf der Flucht verloren habe, habe sie den Antrag beim Migrationsamt gestellt, dass er in die Schweiz habe kommen können.