754 Z. 1 ff.). Im Rahmen der oberinstanzlichen Hauptverhandlung vom 21. Juni 2021 führte der Beschuldigte aus, dass er unter massivstem Druck wegen den falschen Anschuldigungen seitens der Privatklägerin stehe (pag. 1043 Z. 18). Auf Frage, wie es dazu komme, dass seine Kinder bei ihm wohnen würden, sagte er aus, dass seine Kinder ihn lieben würden und er nicht wisse, weshalb sie ihre Mutter verlassen hätten (pag. 1043 Z. 29 ff.). Der Kontakt mit der Privatklägerin betreffend die Kinder verlaufe telefonisch (pag. 1044 Z. 5 f.). Er führte zudem aus, dass er zu seinen Aussagen nichts zu ergänzen habe, er sei seit drei Jahren über mehrere Instanzen hinweg nicht korrekt behandelt worden (pag.