753 Z. 4 ff.). Auf Frage, ob demzufolge generell nichts passiert sei, gab er an, dass er sie so fest geliebt habe, dass er nicht gewollt habe, dass sie sich von ihm scheiden lasse. Sie habe ihm immer gedroht, sie wolle sich von ihm trennen, da er zehn Jahre älter als sie sei (pag. 753 Z. 9 ff.). Weiter führte der Beschuldigte aus, dass auch die Kinder bestätigen könnten, dass die Privatklägerin immer Bier und Wodka unter dem Bett gehabt habe (pag. 753 Z. 25 ff.). Zweimal die Woche sei sie einfach weg gewesen, meistens in Bern bei Kollegen, wenn er fragte, wo sie gewesen sei, habe sie ihm einfach den Stinkefinger gezeigt und habe gemeint, es gehe ihn nichts an.