315 Z. 315). Die Frage, ob die Privatklägerin demnach alles frei erfunden habe, beantwortete der Beschuldigte damit, dass man sie selber fragen solle (pag. 315 Z. 321 f.). Auf Frage, ob in Afghanistan jemand seine Ehefrau vergewaltigen könne, gab er an, dass er dies dort nie gehört habe, da man ja eben verheiratet sei (pag. 316 Z. 351 f.). Schliesslich meinte der Beschuldigte er möchte noch etwas ergänzen, seine Frau und er hätten vier Kinder, das was zwischen ihnen vorgefallen sei, dafür entschuldige er sich. Beim Verlesen des Protokolls wollte er präzisiert haben, er meine damit die Diskussionen, die zwischen ihnen vorgefallen seien (pag. 316 Z. 364 ff.).