313 Z. 261 f.). Auf Frage, ob er die Privatklägerin im April 2015 geohrfeigt habe und ihr dabei ein Zahn abgebrochen sei, führte er aus, dass dies nicht stimme und dass ihre Zähne schon vorher kaputt gewesen seien (pag. 313 Z. 252 ff.). Auf Vorhalt, dass seine Frau einer Mitarbeiterin vom SRK ab dem 13. April 2015 regelmässig erzählt habe, sie werde von ihm geschlagen, meinte der Beschuldigte, es sei umgekehrt gewesen. Die Frage, ob demzufolge die Privatklägerin ihn geschlagen habe, verneinte er. Sie habe wohl einfach einen Grund für die Scheidung gesucht (pag. 412 Z. 279). Er führte aus, dass man in Afghanistan einen Grund brauche, um sich scheiden lassen zu können (pag.