Auf Frage, ob er Kenntnis vom Zahnarztbesuch seiner Frau wegen eines abgebrochenen Zahns habe, gab er an, dass er seiner Frau keinen Zahn abgebrochen habe. Er liebe seine Frau und wolle, dass es ihr gut gehe, sie sei die Mutter seiner vier Kinder (pag. 290 Z. 212 ff.). Der delegierten Einvernahme vom 24. Januar 2018 kann ausserdem entnommen werden, dass Fürsprecherin B.________ mitteilte, dass die Scheidung zwischen den Eheleuten A.________ am 6. September 2017 ausgesprochen worden sei (pag. 299 Z. 46 f.). Die Frage, ob es zutreffe, dass er in der Türkei im Lager andere Frauen habe vergewaltigen müssen, verneinte er (pag. 299 Z. 71 ff.).