288 Z. 125 ff.). Die Frage, ob er Verletzungen bei der Privatklägerin gesehen habe, verneinte er und sagte, dass er seine Frau liebe (pag. 288 Z. 130 ff.). Selbst was sie (heute) an ihrer Einvernahme erzähle, ändere nichts an seinen Gefühlen für sie (pag. 288 Z. 133 f.). Er habe sie ein paar Mal gefragt, weshalb sie diese Aussagen gegen ihn mache. Sie habe ihm darauf geantwortet, dass sie wolle, dass er nach Afghanistan ausgeschafft werde (pag. 288 Z. 144 f.). Auf Frage, ob er jemals ein Messer gegen die Privatklägerin gerichtet habe, sagte er aus, dass das Lügen seien, er habe dies nie gemacht (pag. 288 Z. 151 ff.).