der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag. 820; pag. 272 ff.) fest, dass dem vorgenannten Protokoll entnommen werden kann, dass der Beschuldigte offenbar Mühe bekundete, die Schilderungen auszusprechen, sichtlich betroffen gewesen ist und weinte. Er führte aus, dass er Tag für Tag habe erleben müssen, wie seine Frau ihn beschimpft und erniedrigt habe. Deshalb habe er sich an die damalige Assistentin des SRK gewandt und ihr gesagt, dass er vier Kinder habe, aber es zu Hause nicht mehr aushalte (pag. 277 Z. 193 f.). Daraufhin habe er die Adresse eines Hotels erhalten (recte: Passantenheim der Heilsarmee).