Frau L.________ habe erzählt, dass am Tag, an welchem die Vergewaltigung vorgefallen sei, sie den Beschuldigten im Treppenhaus gekreuzt habe und dieser verlegen gewesen sei. Die Privatklägerin habe sie bedrückt und traurig angetroffen. Auch Frau M.________ habe man befragt, die ausgesagt habe, dass die Privatklägerin von der Gewalt und von der Vergewaltigung erzählt habe. Die Zeugin Frau N.________ habe auch glaubhaft ausgesagt, dass ihr die Privatklägerin von der andauernden Gewalt durch ihren Ehemann erzählt habe. Sämtliche Zeugenaussagen und sämtliche Dokumentationen würden demnach die Aussagen der Privatklägerin stützen.