12 ten Vorwürfen loszuwerden. Die Generalstaatsanwaltschaft traue es der Privatklägerin aber nicht zu, dass diese über mehrere Jahre hinweg einen solchen Plan aufgebaut hätte. In den Jahren 2014 bis 2017 hätte sie sich demnach verschiedenen Person anvertrauen müssen, wobei diese Personen übereinstimmende Berichte hätten verfassen müssen. Das entspreche einem krassen Lügengebäude und es sei unmöglich, dass die Privatklägerin dies hätte planen können, ohne sich in grössere Widersprüche zu verwickeln.