Niemand habe je eine Rötung oder Prellung feststellen können, was befremdend sei, zumal es ja angeblich täglich zur Gewalt gekommen sein soll. Der Zahn, der kaputtgegangen sei, habe gemäss Bericht des Zahnarztes Karies gehabt und sei in einem katastrophalen Zustand gewesen. Deshalb sei dieser in der Folge abgebrochen. Auch betreffend die Drohung habe die Privatklägerin sehr detailarme Aussagen gemacht und habe widersprüchlich angegeben, wann diese begonnen hätten. Auch hinsichtlich des Vorwurfs der Nötigung habe sie inkonsistent ausgesagt, um was für ein Messer es sich dabei gehandelt habe.