weiter habe sie angegeben, dass die Psychiaterin Fotos von den Verletzungen gemacht habe, was nicht stimme. Hinsichtlich des Vorwurfs der einfachen Körperverletzung habe die Privatklägerin gesagt, dass die Deutschlehrerin die blauen Flecken gesehen habe, was diese aber verneint habe. Sie habe auch aggravierend angegeben, dass der Beschuldigte sie umgebracht hätte, wenn es darauf angekommen wäre. Niemand habe je eine Rötung oder Prellung feststellen können, was befremdend sei, zumal es ja angeblich täglich zur Gewalt gekommen sein soll.