weiter habe sie den Grund für die Trennung widersprüchlich angegeben; ebenfalls widersprüchlich habe sie ausgesagt, wie oft sie Gewalt durch den Beschuldigten erlebt habe; sie habe zudem angegeben, dass der Beschuldigte sie überwacht habe, obwohl dafür keine Beweise bestünden; die Sprachnachrichten liessen ausserdem den Anschein erwecken, als habe sie diese absichtlich abgeschickt, um damit ihre Anzeige zu stützen;