Sie habe einzig ihre Kinder zurückgewollt. Daraus könne geschlossen werden, dass die Privatklägerin vermutlich geplant habe mit den von ihr gegen den Beschuldigten erhobenen Vorwürfen, den Vorgenannten loszuwerden. Hinsichtlich der Würdigung der Aussagen der Privatklägerin führte die Verteidigung verschiedene Argumente auf, die gegen deren Glaubhaftigkeit sprechen würden: So habe sie den Biss in die Hand durch den Beschuldigten massiv übertrieben geschildert; weiter habe sie den Grund für die Trennung widersprüchlich angegeben;