Weiter bestätigt der Bericht, dass die Privatklägerin am 17.04.2015 gegenüber der Hausärztin einen Vorfall von häuslicher Gewalt geschildert hat, bei welchem ihr ein Backenzahn abgebrochen sei (pag. 154); zeitlich stimmt dies mit den Aussagen der Privatklägerin überein. Aus der Gefährdungsmeldung der Hausärztin vom 22.05.2017 geht ferner hervor, dass die Privatklägerin auch ihr gegenüber von einem Vorfall berichtet hat, an welchem der Beschuldigte sie mit einem Messer bedrohte (pag. 157).