10 a. Arztberichte Der Bericht von Frau Dr. med. O.________ bestätigt die Angaben der Privatklägerin in jeglicher Hinsicht. Einerseits ergibt sich daraus, dass die Privatklägerin der Hausärztin unter verschiedenen Malen von häuslicher Gewalt berichtete, indessen aber auch darauf hinwies, dass der Beschuldigte mit den Kindern freundlich sei, weshalb sie sich nicht von ihm trennen könne (pag. 153).