_, indem sich der Beschuldigte erneut an das Domizil der Privatklägerin begab, als diese im Begriff war das WC zu reinigen, die unverschlossene Wohnungstür betrat, sie ins WC zerrte und versuchte die Türe des WCs zu schliessen, ihr die Hosen bis auf Höhe der Oberschenkel herunterzog und seine Hose und Unterhose herunterzog, ihr versuchte den Mund mit der Hand zuzuhalten und ihr sagte, dass er es nun machen würde, sie weiter versuchte an den Brüsten zu küssen und reinzubeissen, sie überall anfasste, ihre Hand nahm und zu seinem Penis führen wollte, wobei sie schreien und die Türe aufreissen konnte und er daraufhin die Wohnung verliess.