7. Vorwürfe gemäss Anklageschrift Der Vorwurf der Tätlichkeiten z.N. der Privatklägerin angeblich begangen in der Zeit von September 2015 bis Juni 2016 in E.________(Ort), F.________ (Strasse) (Ziff. 8 I.5 der Anklageschrift) wurde infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt und ist in Rechtskraft erwachsen, weshalb – wie bereits voranstehend erwähnt – auf weitere Ausführungen hierzu verzichtet wird. Dem Beschuldigten wurde im Rahmen der Anklageschrift Folgendes vorgeworfen (pag. 570 ff.; Hervorhebungen im Original):