Unklar ist, ob das mit erstinstanzlichem Urteil angeordnete Kontakt- und Rayonverbot ebenfalls angefochten wurde oder nicht. In der Berufungserklärung sowie im Rahmen der oberinstanzlich eingereichten Anträge wurde ausgeführt, dass das Urteil, mit Ausnahme der Einstellungen, vollumfänglich angefochten werde. In der nachfolgenden Aufzählung betreffend den Umfang der Anfechtung wurde das Kon- takt- und Rayonverbot dann aber nicht erwähnt (pag.