Im Rahmen der Berufungserklärung vom 25. Mai 2020 (pag. 907 f.) stellte die amtliche Verteidigung den Beweisantrag, dass beim Regionalgericht Bern-Mittelland, Zivilabteilung, die Akten des zivilrechtlichen Verfahrens auf Abänderung des Ehescheidungsurteils der Parteien zu edieren seien (CIV 19 3176/19 31 77). Der Beweisantrag wurde mit Verfügung vom 28. Mai 2020 gutgeheissen (pag. 911 f.).