3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Berufungsverhandlung wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (datierend vom 27. Mai 2021; pag. 984) und ein aktueller Leumundsbericht (datierend vom 20. Mai 2021; pag. 977 ff.) über den Beschuldigten eingeholt. Schliesslich wurden der Beschuldigte und die Privatklägerin anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung erneut zur Person und zur Sache befragt (pag. 1043 ff.). Im Rahmen der Berufungserklärung vom 25. Mai 2020 (pag.