4 Schuldsprüche (Ziff. II.1 – 5), die Sanktion (Freiheitsstrafe, Geldstrafe, Landesverweisung gemäss Ziff. II.1 – 3), die Auferlegung der Kosten (Ziff. II.5) und auf den Zivilpunkt (Ziff. II.4 und Ziff. IV) sowie auf die weiteren Verfügungen (Ziff. V.). Die Berufungserklärung wurde den Parteien mit Verfügung vom 28. Mai 2020 zugestellt (pag. 911). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit, dass sie auf die Anschlussberufung verzichte und keine Gründe für ein Nichteintreten auf die Berufung des Beschuldigten geltend mache (pag. 924).