904). Am 25. Mai 2020 reichte die amtliche Verteidigung, Fürsprecherin B.________, form- und fristgereicht gegen das vorgenannte Urteil eine begründete Berufungserklärung ein (pag. 906 ff.). Sie focht das erstinstanzliche Urteil, mit Ausnahme der Ziff. I (Einstellung), vollumfänglich an. Die Berufung bezieht sich demnach auf die