2. Berufung und weitere Massnahmen Gegen dieses Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) meldete die amtliche Verteidigung, Fürsprecherin B.________, im Namen und im Auftrag des Beschuldigten am 10. September 2019 fristgerecht Berufung an (pag. 880). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert auf den 4. Mai 2020 und wurde den Parteien gleichentags zugestellt (pag. 880). Mit Verfügung vom 20. Mai 2020 verlängerte die Verfahrensleitung die durch das erstinstanzliche Gericht befristet angeordneten Ersatzmassnahmen bis zum Abschluss des rechtskräftigen Berufungsverfahrens (pag. 904).