- angewiesen, sich im Falle einer zufälligen Begegnung mit C.________ unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. Begründung: siehe separates Dokument. 2. Dem zuständigen Bundesamt wird die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN- Nr. ________) nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 16 Abs. 4 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 DNA- ProfilG).