- verboten, mit C.________, in irgendeiner Form direkt oder indirekt (namentlich telefonisch, brieflich, etc.) Kontakt aufzunehmen; die Kontakte für die Übergabe der Kinder erfolgen via Rotes Kreuz bzw. über die zuständigen Behörden oder direkt über die Kinder. Vorbehalten sind Kontaktaufnahmen im Einklang mit Verfahren vor Behörden; - verboten, sich dem Wohndomizil von C.________ im Kanton Zürich – sollte ihm dieses bekannt sein oder werden – auf eine Distanz von weniger als 150 Meter anzunähern;