- angewiesen, sich im Falle einer zufälligen Begegnung mit C.________ unverzüglich und unaufgefordert zu entfernen. 5. Zur Tragung der Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 17‘600.00 und Auslagen (inkl. Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft) von CHF 43‘273.85, insgesamt bestimmt auf CHF 60‘873.85 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung und die unentgeltliche Verbeiständung der Privatklägerschaft auf CHF 20‘076.80). [Kostentabelle] III. 1. [Amtliche Entschädigung Rechtsanwältin B.________]