3. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. Die Landesverweisung ist im Schengener Informationssystem (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) auszuschreiben. Das Gericht empfiehlt der zuständigen Behörde, den Vollzug der Landesverweisung in Anwendung von Art. 66d StGB aufzuschieben. 4. Es wird das folgende Kontakt- und Rayonverbot erlassen: A.________ wird für die Dauer von 3 Jahren