Die vorläufige Festnahme von 2 Tagen wird im Umfang von 2 Tagen auf die zu vollziehende Teilstrafe angerechnet. 2 Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angeordnet und A.________ die Weisung erteilt, solange notwendig eine ambulante Therapie beim Ambulatorium für Folter- und Kriegsopfer des Schweizerischen Roten Kreuzes zu absolvieren. 2. Zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘600.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt.