Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Tätlichkeiten, angeblich mehrfach z.N. von C.________ begangen in der Zeit von September 2015 bis Juni 2016 in E.________(Ort), F.________(Strasse) wird infolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II. A.________ wird schuldig erklärt: 1. der Vergewaltigung, z.N. von C.________ begangen an einem Mittwoch, in der Zeit Ende Oktober/Anfang November 2016 in E.________ (Ort), F.________(Strasse)