1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Untersuchungshaft von 16 Tagen wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Es wird eine ambulante therapeutische Behandlung während und nach dem Strafvollzug angeordnet. 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten (2/3) von total CHF 16'484.80, ausmachend CHF 10’989.85. III. Weiter wird verfügt: 1. Für das Verfahren vor oberer Instanz werden 1/3 der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 16'484.80, ausmachend CHF 5'494.95, ausgeschieden und vom Kanton Bern getragen.