19 VII. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht) vom 15. Januar 2020 betreffend A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als A. das Strafverfahren gegen A.________ wegen einfacher Körperverletzung, angeblich begangen am 27.08.2017 in Bern zum Nachteil von D.________, eingestellt wurde, unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten, bestimmt auf CHF 1‘432.95, an den Kanton Bern. B. A.________ freigesprochen wurde: