18 Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Fürsprecher B.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 29. März 2021 (pag. 1562 ff.) bestimmt. Für die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung werden 1 3/4 Stunden hinzugerechnet.