BSG 161.12]; Richtlinien für die Bemessung der Verfahrenskosten in Strafsachen am Obergericht des Kantons Bern gemäss Beschluss der Strafabteilungskonferenz vom 23. April 2018) und Auslagen von CHF 12'984.80 (Therapieverlaufsbericht CHF 150.00 [pag. 1386], Ergänzungsgutachten CHF 11'760.80 [pag. 1529] und Beantwortung der Ergänzungsfragen CHF 1'074.00 [pag. 1530]), insgesamt ausmachend CHF 16'484.80. Der Beschuldigte obsiegt oberinstanzlich hinsichtlich der Höhe der Freiheitsstrafe, unterliegt aber in Bezug auf die Gewährung des bedingten Strafvollzugs.