Zudem konsumiert der Beschuldigte nach wie vor täglich bis zu fünf Joints. Wie im Ergänzungsgutachten überzeugend ausführt wird, dürfte die Etablierung eines anderen Therapieansatzes sowie die Reduktion des Cannabiskonsums vollzugsbegleitend einfacher sein bzw. leichter fallen. Festzuhalten bleibt zudem, dass bereits der Erstgutachter eine vollzugsbegleitende ambulante Behandlung nicht völlig ablehnt und auch auf entsprechende Vorteile hinweist. Gestützt auf die Gutachten ist deshalb nicht davon auszugehen, dass der Vollzug der Freiheitsstrafe den Therapieerfolg erheblich gefährden würde.