So sei die psychotherapeutische Klärungsarbeit durch viele destabilisierende Alltagssituationen erschwert worden. Die fehlende Konstanz in seinem sozialen Umfeld kombiniert mit der Trennung der Beziehung und dem bevorstehenden Gerichtstermin hätten den Beschuldigten zunehmend destabilisiert und er sei in der Folge psychotisch dekompensiert (pag. 1383). Ungereimtheiten und zwischenmenschliche Konflikte würden oft wieder zu Destabilisierung und impulsivem Verhalten führen, so dass kurzfristig Erreichtes wieder verloren gehe (pag. 1384). Die erneute psychotische Dekompensation im Vorfeld der erstinstanzlichen Hauptverhandlung führte auch zu strafbaren Handlungen.