Dass der Beschuldigte nicht vorbestraft ist und seit der vorliegend zu beurteilenden Tat nicht mehr gewalttätig wurde, vermag an dieser Einschätzung nichts zu ändern. Im Ergänzungsgutachten wird schlüssig und nachvollziehbar begründet, dass der Beschuldigte verschiedene deliktrelevante Faktoren nicht wesentlich beeinflussen konnte und in seinem Leben aktuell deutliche Instabilitäten aufweist. Dies ergibt sich auch aus dem Therapieverlaufsbericht vom 13. Januar 2021. So sei die psychotherapeutische Klärungsarbeit durch viele destabilisierende Alltagssituationen erschwert worden.