dest bis auf Weiteres etwas verbessern können. Fraglich sei jedoch, wie nachhaltig dieser Zustand sei, da der Beschuldigte in seinem Leben aktuell deutliche Instabilitäten aufweise. So sei eine ihn offenbar stabilisierende Partnerschaft im März 2020 zu Ende gegangen und der Beschuldigte fühle sich seither zunehmend vereinsamt. Ein deliktpräventiver sozialer Empfangsraum sei nicht erkennbar und der Beschuldigte nehme nach wie vor keine genügende antipsychotische / stimmungsstabilisierende Medikation ein. Hingegeben konsumiere er eigenen Angaben zufolge täglich bis zu fünf Joints (pag. 1456). Die Durchführung einer langfristigen ambulanten therapeutischen Massnahme nach Art.